Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung einer Fotobox
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen Share THE LOVE, Inhaber: Dominik Görög, Am Alten Tor 3, 38239 Salzgitter (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“). Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die erste Leistungserbringung durch den Vermieter gilt als Anerkennung dieser AGB. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
Nach einer Angebotsanfrage erhält der Mieter ein schriftliches Angebot. Der Mietvertrag kommt durch digitale Bestätigung des Vertragsdokuments zustande, das auf das Angebot Bezug nimmt oder die Preise direkt enthält. Der Vertrag kann auch durch digitale Unterschrift, schriftliche Bestätigung per E-Mail oder andere elektronische Mittel rechtsverbindlich abgeschlossen werden. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die zeitweise Überlassung einer oder mehrerer Fotoboxen inkl. auswählbarer Module (Fotobox, Druckerstation, Requisiten, Hintergründe etc.). Die genaue Zusammenstellung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Die Fotobox kann Bilder aufnehmen und (je nach Paket) drucken oder über eine Cloud bereitstellen.
4. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Verbrauchsmaterialien (Fotopapier, Farbbänder) gehen nur bei tatsächlicher Nutzung in das Eigentum des Mieters über. Der optionale USB-Stick mit Bilddaten geht ins Eigentum des Mieters über; temporäre Speicherung auf dem internen Speicher erfolgt zur Leistungserbringung und wird nach Veranstaltungsende gelöscht.
5. Preise
Alle Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Der Preis umfasst Miete, Anlieferung/Abholung und die im Angebot enthaltene Ausstattung. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
Mehrkilometer, die über die im Angebot enthaltene Strecke hinausgehen, werden mit 0,65 € pro Kilometer (je Strecke) berechnet.
6. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietzeit beginnt mit Anlieferung und endet mit Abholung. Eine verzögerte Abholung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, kann zu Schadensersatzforderungen führen.
7. Überschreitung der Mietdauer
Bei verspäteter Rückgabe wird pro zusätzlichem Tag eine Pauschale von 100 € erhoben.
8. Zahlung
50 % des Mietpreises sind nach Vertragsunterzeichnung als Anzahlung fällig. Erfolgt eine spontane Buchung, so ist der entsprechende prozentuale Betrag laut Stornostaffel zu zahlen.
Der vollständige Mietpreis sowie eine Kaution in Höhe von 350 € sind spätestens bei Übergabe der Fotobox in bar zu zahlen.
Die Kaution wird bei mängelfreier und vollständiger Rückgabe der gesamten Ausstattung in bar zurückerstattet. Weist das Equipment bei Rückgabe Schäden, Verschmutzungen oder fehlende Teile auf, so wird die Kaution ganz oder anteilig einbehalten. Die Höhe der Einbehaltung bemisst sich am Aufwand zur Reinigung, Instandsetzung oder Wiederbeschaffung. Übersteigt der Schaden die Höhe der Kaution, haftet der Mieter für die Differenz.
9. Kündigung und Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Ab digitaler Vertragsbestätigung ist der Vertrag verbindlich, die Stornobedingungen greifen ab diesem Zeitpunkt. Die Staffelung der Stornokosten:
Nachweise für geringeren oder höheren Schaden sind zulässig.
10. Gewährleistung und Fehlermeldung
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für technische Störungen. Die Fotobox wird vom Vermieter installiert und eingerichtet. Bei der Übergabe erfolgt eine Einweisung in die Nutzung. Eine persönliche Betreuung der Technik vor Ort ist nicht enthalten.
Bei Störungen oder Problemen kann der Mieter den Vermieter zwischen 10:00 Uhr und 22:00 Uhr telefonisch kontaktieren. Sollte eine Störung nicht telefonisch behoben werden können, wird – sofern möglich – der Vermieter selbst oder ein von ihm beauftragter Erfüllungsgehilfe zur Behebung entsandt. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Der Vermieter wird sich um eine zweckentsprechende Lösung bemühen, jedoch ohne Garantie auf sofortige Behebung.
Das gesetzliche Minderungsrecht des Mieters bleibt unberührt. Der Vermieter stellt jedoch klar, dass bei durch Dritte oder die Veranstaltung selbst verursachten Störungen (z. B. Stromausfall, Umstellen der Technik, Nichteinhaltung der Anweisungen) keine Haftung übernommen wird.
Der Mieter ist nicht berechtigt, eigenmächtig Reparaturen, Umbauten oder Anpassungen an der Technik vorzunehmen. Eine solche Handlung berechtigt den Vermieter zum sofortigen Abbau der Technik auf Kosten des Mieters.
Wird die Fotobox nicht ordnungsgemäß verwendet oder werden Anweisungen des Vermieters missachtet, kann der Vermieter den Betrieb abbrechen. Eine Wiederaufnahme erfolgt nur nach Rücksprache und ist nicht verpflichtend. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
11. Haftung und Vertragspflichten
Der Mieter haftet während der gesamten Mietzeit – also ab Übergabe bis zur Rückgabe – für sämtliche Schäden, Veränderungen, Verunreinigungen, mutwillige Beschädigungen, unsachgemäße Bedienung sowie für Verlust oder Diebstahl der Fotobox und aller dazugehörigen Komponenten. Dies gilt auch für Schäden, die durch Gäste oder andere Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Grundlage für eine mögliche Schadenersatzforderung ist der Neuwert des betroffenen Mietgegenstandes; Zeitwertregelungen finden keine Anwendung. Dem Mieter steht es frei, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung aller Mietgegenstände und hat technische Störungen oder Auffälligkeiten umgehend dem Vermieter zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder einen von ihm beauftragten Dienstleister durchgeführt werden.
Die Fotobox darf nur bestimmungsgemäß und sachgerecht genutzt werden. Insbesondere ist es untersagt, die Technik zu manipulieren, umzubauen, zu öffnen, neu zu verkabeln oder Programme bzw. Systemeinstellungen zu verändern. Der Betrieb ist ausschließlich am vom Vermieter freigegebenen Ort zulässig.
Die Geräte sind vor Witterungseinflüssen, instabilem Untergrund, Erschütterung, direkter Sonneneinstrahlung sowie extremen Temperaturen (Hitze/Kälte) zu schützen. Eine Nutzung im Außenbereich ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Für Schäden, die durch ungeeignete Standortbedingungen entstehen, haftet der Mieter.
Für den Betrieb ist eine stabile, dauerhaft verfügbare Stromquelle (220 V Haushaltsstrom) erforderlich. Die Stromquelle darf nicht über Mehrfachsteckdosen mit anderen Geräten verbunden sein und sollte maximal 3 Meter vom Standort der Fotobox entfernt liegen. Eine Unterbrechung der Stromzufuhr kann zu Systemneustarts und Ausfällen führen. Kosten für Supporteinsätze zur Wiederherstellung des Betriebs trägt der Mieter.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter spätestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn alle relevanten Informationen zur Lieferung und Abwicklung zu übermitteln (z. B. Adresse, Ansprechpartner, Zugangssituation, Auf- und Abbauzeiten, räumliche Bedingungen, Akkreditierung usw.).
Die Haftung des Vermieters ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises begrenzt.
Für Schäden, die Dritte durch die Nutzung oder Nähe zur Fotobox erleiden (z. B. durch Stolpern über Kabel oder instabilen Aufbau), haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox so aufzustellen, dass Gefahrenquellen für Gäste oder Dritte vermieden werden.
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für den vom Mieter gewünschten Erfolg der Veranstaltung und haftet nicht bei Lieferverzögerungen oder Ausfällen, die auf Verkehrsbedingungen oder andere, nicht vom Vermieter beeinflussbare Umstände zurückzuführen sind. Dazu zählen auch Fälle höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Stromausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Der Mieter hat die Fotobox bei Übergabe auf äußerliche Beschädigungen zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu melden. Unterbleibt diese Meldung, gilt die Technik als mangelfrei übergeben.
12. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt entbinden den Vermieter von der Leistungspflicht. Bereits erbrachte Leistungen und Drittleistungen werden dennoch abgerechnet.
13. Urheber- und Nutzungsrechte / Datenschutz / Cloudnutzung
Das Urheberrecht an den während der Mietdauer entstandenen Fotografien liegt beim Vermieter, sofern dieser als technischer Betreiber der Fotobox als Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gilt. Der Mieter erhält ein einfaches, nicht übertragbares, ausschließlich privates Nutzungsrecht an den Bilddateien.
Die Einholung weiterer erforderlicher Rechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen, obliegt vollständig dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder sonstiger Rechte Dritter in Zusammenhang mit der Nutzung der Bilddateien.
Die Bilddaten werden lokal auf dem Gerät gespeichert und innerhalb von 14 Tagen nach dem Event gelöscht. Bei Nutzung der Onlinegalerie über fotoshare.co erfolgt die Löschung automatisch nach 3 Monaten. Die Nutzung der Cloudgalerie erfolgt optional und auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters. Der Mieter ist für die Sicherung der Bilder selbst verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste.
14. Sonstiges / Individualisierung / Requisiten
Grafiken, Texte etc. müssen rechtzeitig bereitgestellt werden. Bei Verspätung wird das Standarddesign verwendet. Requisitenkisten variieren in Umfang; Verluste oder Beschädigungen – auch einzelner Requisiten – werden in Rechnung gestellt.
15. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Es gilt deutsches Recht. Salvatorische Klausel: Unwirksame Klauseln werden durch wirtschaftlich äquivalente ersetzt.
16. Datenschutzerklärung
siehe separate Datenschutzbestimmungen auf der Website oder im Vertrag.
17. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da die Vermietung der Fotobox eine Dienstleistung ist, die zu einem spezifischen Termin erfolgt. Der Vertrag ist daher mit seiner digitalen Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für individuell konfigurierte Zusatzleistungen, die auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Stand: Juni 2025