Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotografiedienstleistungen von Share THE LOVE – Dominik Görög
Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle vom Fotografen Dominik Görög und seinen Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und Verträge. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss, sofern nicht umgehend widersprochen wird.
Share THE LOVE – Dominik Görög wird nachfolgend Auftragnehmer genannt. Der Kunde wird nachfolgend Auftraggeber genannt.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium (Negative, Papierbilder, Fotobücher, digitale Bilder, Videos etc.).
Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung der Lichtbilder frei, sofern keine ausdrücklichen Weisungen des Auftraggebers vorliegen. Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen. Änderungen während oder nach der Aufnahmeproduktion gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer wählt die zur Favorisierung vorgelegten Bilder aus. Alle ausgewählten Favoriten-Bilder des Auftraggebers werden auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert und im Stil des Auftragnehmers bearbeitet.
Das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste sollte während der Veranstaltung minimiert werden.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle Gäste bei Veranstaltungen abgelichtet werden.
Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen und Verpflegung zu gewähren.
Der Auftragnehmer ist nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials verpflichtet, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. RAW-Aufnahmen verbleiben beim Auftragnehmer und werden nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung herausgegeben.
Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Lichtbilder zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Papierbilder, Fotobücher, digitale Bilder, Videos etc.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
Einräumung Veröffentlichungsrechte: Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, Lichtbilder zu Zwecken der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Die verwendeten Lichtbilder enthalten keine persönlichen Daten des Auftraggebers. Alle Preise für Aufnahmen von Hochzeiten, Fotoshootings (Brautpaarshooting, Newbornshooting, After Wedding, Paarshooting, Portraitshooting) schließen die Einräumung der Veröffentlichungsrechte ein, sowie einen daraus resultierenden bereits eingerechneten Nachlass von 150,- Euro. Durch diese Inanspruchnahme willigt der Auftraggeber ein, dass der Auftragnehmer die Lichtbilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, Social-Media oder Magazinen vornehmen darf. Der Auftragnehmer darf die Lichtbilder auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Auftragnehmers dient. Der Auftraggeber ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und wird auch die Gäste der Hochzeit oder bei anderen Veranstaltungen darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Lichtbilder erfolgen kann. Der Auftraggeber versichert, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Lichtbilder besitzt und erklärt sich selbst damit einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung vollumfänglich freistellen.
Honorare
Das vereinbarte Honorar gilt für die Herstellung der Lichtbilder. Ohne Vereinbarung gilt die aktuelle Preisliste auf der Website des Auftragnehmers. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Parkscheine, erforderliche Spesen, Porto und Verpackung etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Mit Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung von 20% fällig. Termine gelten erst nach Zahlungseingang als gebucht.
Storniert der Auftraggeber die Auftragserteilung, steht dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: – Stornierung ab der Auftragserteilung bis 60 Tage vor dem gebuchten Termin: 50% der vereinbarten Gesamtsumme, – Stornierung ab 59 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Sollte eine Anzahlung von 20% der Endauftragssumme bereits erfolgt sein, wird diese mit dem Ausfallhonorar verrechnet. Zuzüglich werden die Nebenkosten vom Auftraggeber erstattet, z.B. Reisekosten (Hotel-, Fahr- und Verpflegungskosten). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, die Nebenkosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger. Ausnahmen sind Krankheits- oder Todesfälle im unmittelbaren Umfeld des Auftraggebers. Ein Nachweis liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
Das Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder und Waren Eigentum des Fotografen.
Rabatte sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
Für spontane Verlängerungen wird ein Honorar von 130,- EUR pro angefangener Verlängerungsstunde berechnet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Verzögert sich der Auftrag durch den Auftraggeber, kann der Auftragnehmer eine Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Bei höherer Gewalt verzichtet der Auftragnehmer auf die vereinbarten Kosten.
Reisekosten und sonstige Kosten
Übersteigen die An- und Abreise den vereinbarten Umfang oder wurde nichts schriftlich vereinbart, gelten folgende Reisekosten: 0,65 EUR je Kilometer und 35,00 EUR je Stunde Fahrzeit. Kosten für Bahn, Flug und Übernachtungen werden gegen Beleg berechnet.
Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und vom Auftraggeber zu tragen.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlungen resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
Sollte auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Wetter, Verkehrsstörungen und Fremdeinwirkungen) kein Fotograf zu dem vereinbarten Termin erscheinen, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen.
Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Lichtbilder schriftlich beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
Datenschutz & Speicherung von persönlichen Daten
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber nutzt zur Erbringung seiner Leistung gegenüber seinen Kunden den Diensthttps://app.kreativ.management. Dieser bietet ihm insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von ihm betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen ihm und seinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher der Auftraggeber einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag hat.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. Es gilt eine Ersatzregelung, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.
Widerrufsrecht
Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung, da sich der Auftragnehmer verpflichtet, die Dienstleistung (Fotografie) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 9). Dies bedeutet, dass für den Auftraggeber kein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht.
Bei der Bestellung eines individuell angefertigten Präsentationsproduktes (z.B. Fotobuch oder Danksagungskarte) besteht ebenfalls kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, da die Produkte nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (BGB § 312g Abs. 2 Nr. 1).
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(Diese AGB gelten ab dem 15.07.2024. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.)